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Transaktionsmeldung an die FMA Liechtenstein mit dem Mifir Meldetool der vv.de

Nach Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) haben Wertpapierfirmen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, eine Meldepflicht von Geschäften mit Finanzinstrumenten gegenüber der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein.  

 

Das für die Transaktionsmeldung an die deutsche Bafin eingesetzte Mifir Meldetool der vv.de ermöglicht nun auch den Versand der Meldung an die FMA-Liechtenstein. Die Lösung basiert auf einer Vorlage, die durch die Institute manuell oder mit Hilfe von Excel Makros die zur Meldung vorgeschriebenen Werte befüllt. Das Meldetool der vv.de übernimmt im Anschluss die Validierung anhand ausgewählter Regeln gemäß der esma Vorschrift und überträgt die Datei nach Konvertierung in das XML-Meldeformat an die angegebene Finanzaufsicht.

 

"Unsere international aufgestellten Kunden sind nicht nur gegenüber der Bafin meldepflichtig. Wir haben daher eine einfache Möglichkeit zur Meldung an andere Aufsichten wie z.B. Liechtenstein geschaffen", erläutert Thomas Gotta, Geschäftsführer der vv.de Finanzdatensysteme Gmbh. "Das Meldeformat ist in Deutschland und Liechtenstein weitgehend identisch, so dass bei der Erzeugung der Meldung der Empfänger keine Rolle spielt", führt er weiter aus.

  

Das Meldetool der vv.de ist für 2500 EUR einmalig und 500 EUR p.a. unter vv.de erhältlich. Die Installation via Fernwartung auf einem Arbeitsplatz ist in dem Lizenzpreis enthalten. Für das Meldeverfahren an die Aufsicht bietet die vv.de Finanzdatensysteme GmbH unter www.wpwiki.de eine kostenlose Möglichkeit zur Meldung an das Testportal der Wertpapieraufsicht.

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