vv.de entwickelt Bafin MVP Portal Konnektor zur Erfüllung der Prospektverordnung
Seit dem 21.07.2020 müssen Emittenten von Finanzprodukten zur Hinterlegung von endgültigen Angebotsbedingungen die Regelungen nach Art. 8 Abs. 5 ProspektVO befolgen. Was nach einer unwesentlichen Änderung aussieht, hat in der Umsetzung bei den Finanzinstituten durch die höhere Komplexität der Meldung enorme technische Auswirkung. Hier setzt das Angebot der vv.de Finanzdatensysteme GmbH an. Seit der Einführung von Mifid II am 03.01.2018 vertrauen zahlreiche Institute auf die Lösung der vv.de zur Meldung der Transaktionsdaten nach Artikel 26 Mifir. Die bewährte Lösung wurde nun um einen Konnektor zur Übertragung der “Hinterlegung nach Art. 8 Abs. 5 ProspektVO” ergänzt. Die Lösung der vv.de Finanzdatensysteme überträgt nach einer Vorabüberprüfung der Meldedateien die Daten an die Bafin und stellt nach der Validierung im MVP-Portal das Ergebnis der Prüfung nebst Erläuterung bereit. Die offene Architektur des MVP Konnektors der vv.de ermöglicht die Kommunikation mit der Finanzaufsicht auch für weitere Fachverfahren.
Der Hersteller bietet hier neben der Lizenzierung der Software auch die projektbegleitende technische und fachliche Expertise. Damit verschiebt sich der Unternehmensschwerpunkt der vv.de Finanzdatensysteme GmbH weiter vom Consultingdienstleister zum Anbieter von RegTech Lösungen für Vermögensverwalter, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie institutionellen Anbietern von Finanzdienstleistungen.