Gemäß Artikel 54 der IFR (Investment Firm Regulation) sind Wertpapierfirmen verpflichtet, regelmäßig bestimmte aufsichtsrechtliche Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Diese Meldungen dienen der Transparenz und Aufsicht über die finanzielle Stabilität sowie die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Um den Meldeprozess zu vereinfachen, entwickeln wir derzeit eine Erweiterung für das vv.de Meldetool zur automatischen Konvertierung Ihrer Daten in das erforderliche Zielformat. Damit können Sie Ihre internen Datenstrukturen direkt in das von der Aufsicht geforderte Format umwandeln – schnell, sicher und konform mit den regulatorischen Vorgaben.
So können Sie jederzeit und ohne zusätzliche Kosten lokal Konvertierungen durchführen, Ihre Daten validieren und im richtigen Format an die Bundesbank melden, ohne dass Sie auf Abhängigkeiten von Außen Rücksicht nehmen müssen.
Gleichzeitig behalten Sie zu jederzeit die Kontrolle über Ihre Daten, die diesem Falle sehr vertraulich sein können.
Das Tool wird in Kürze verfügbar sein und Ihnen helfen, den Aufwand bei der Erstellung und Einreichung Ihrer IFR-Meldungen deutlich zu reduzieren.
Falls Sie nur diese Meldung einreichen müssen, und dafür nicht das ganze vv.de Meldetool erwerben wollen, bieten wird in Zukunft auch eine Dienstleistung zur Konvertierung Ihrer Daten an.
Wir möchten in Zukunft auch Klasse 2 - Unternehmen ermöglichen, unser Tool für IFR Meldungen nutzen zu können.
Aufgrund der höheren Komplexität werden wir unsere Lösung allerdings erst im nächsten Jahr für Interessenten dieser Klasse anbieten können.