Ein Ausblick auf die Zukunft von MiFIR 26 Transaktionsmeldungen

Mit dem am 3. Oktober 2024 veröffentlichten Konsultationspapier hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) einen umfassenden Überarbeitungsentwurf zu den technischen Regulierungsstandards (RTS) 22 und 24 unter MiFIR vorgelegt. Im Zentrum stehen neue Anforderungen an die Meldung von Transaktionsdaten (Art. 26) und die Pflege von Orderbuchdaten (Art. 25).

 

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte für Transaktionsmeldungen zusammen – von den Fristen über die grundlegenden Neuerungen bis hin zu den konkreten Feldänderungen.

 

Kunden des MiFIR 26 Meldetools erhalten eine angepasste Version, sobald die Änderungen final veröffentlicht sind. Zusätzlich bietet vv.de Unterstützung bei der Integration und dem Verständnis der neuen Regelungen.

Zeitliche Einordnung

Die Konsultation endete offiziell am 17. Januar 2025. Die ESMA hatte geplant, bis Ende des ersten Quartals 2025 Feedback zu liefern, doch Stand 8. Mai 2025 steht eine abschließende Stellungnahme noch aus. Anschließend wird das Papier an die Europäische Kommission weitergereicht. Damit ist – selbst bei zügigem Fortgang – mit einer Umsetzung in der Praxis wohl frühestens ab 2026 zu rechnen.

Allgemeine Neuerungen

Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung der Meldepflicht auf Derivate, die nicht TOTV sind.

 

Zugleich wird die bisherige Pflicht zur eigenständigen Meldung von Transaktionen gegen die eigenen Bücher (DEAL) aufgeweicht: Wertpapierfirmen müssen Meldungen künftig nicht mehr einreichen, sofern die Voraussetzungen für die „transmission of order“ erfüllt sind.

 

In Aussicht gestellt wird auch eine Änderungen des Melde-Dateiformat: XML weicht JSON, was flexiblere Datenaustausch- und Validierungsmöglichkeiten schafft.

Neue Datenfelder

Um Transparenz und Rückverfolgbarkeit weiter zu erhöhen, kommen mehrere neue Felder hinzu:

 

  • Effective date: Der Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung aus der Finanzinstrument-Transaktion in Kraft tritt.
  • Entity subject to the reporting obligation: Kennzeichnung, welche Entität tatsächlich meldepflichtig ist – hilfreich, wenn Ausführender und Einreicher voneinander abweichen.
  • TIC Field: Ein neu definierter Syntax-Code, basierend auf ISIN, LEI der generierenden Einheit, Datum, Uhrzeit und Menge.
  • INTC Identifier: Ein zusätzlicher Code zum Verknüpfen aggregierter Kundenorders, wenn Käufer- (Feld 7) oder Verkäufer-ID (Feld 16) mit „INTC“ gemeldet werden.
  • Chain Identifier: Ein eindeutiger Code, der entlang aller beteiligten Gegenparteien bis zur endgültigen Meldung weitergereicht wird.
  • Client Category: Neue Klassifizierung der Kunden gemäß Art. 30 und 24 MiFID II.
  • Validity Timestamp – Action Type: Zeitstempel für Neu- und Stornomeldungen, um nachzuvollziehen, wann genau ein Report erstellt wurde.

Anpassungen bestehender Felder

Eine Reihe alter Felder erfährt Änderungen in Validierung, Aufsplittung oder Namensgebung:

 

  • Trading Venue Transaction Identification code (Feld 3): Geänderte Validierungsregeln im Zusammenspiel mit Feld 36.
  • Underlying Index Name (Feld 48) und Term of the Underlying Index (Feld 49): Jeweils in zwei separate Felder aufgesplittet, um Indikator, Name, Zeitraum und Multiplikator klar zu trennen.
  • Felder 4, 7, 16, 25, 35, 47: Anpassungen mehrerer Eigenschaften (z. B. Formatregelungen).
  • Felder 1, 6 , 28, 36, 41, 43, 47, 52, 53, 55: Namensänderungen, etwa „Report Status“ zu „Action Type“, „Trading date time“ zu „Execution timestamp“ oder „Instrument identification code“ zu „ISIN“.
  • Felder 34, 36, 43, 44, 45, 51, 52, 53, 55, 56: Definitionsanpassungen, etwa Präzisierungen bei Preis- und Währungsangaben, Venues, Instrumentklassen und mehr.
  • Felder 51, 52, 53: Erlaubte Werte, Aktualisierung zulässiger Werte für Strike-Preis, Währung und Optionsstil.

Entfallene Felder

Überflüssig geworden ist das Feld 63 (Short selling indicator).

Kurzum: Da Art. 26(3) MiFIR keine separate Kennzeichnung von Leerverkäufen verlangt und dieses Detail bereits in der bestehenden Anlage erfasst wird, entfällt es künftig.

Ausblick

Bis zur finalen Verabschiedung dürfte sich im Detail noch einiges ändern – doch die Richtung ist klar: Mehr Transparenz, präzisere Datenstrukturen und ein moderneres Format sollen das Transaktionsreporting unter MiFIR zukunftsfähig machen.

 

Institutionen sollten sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um die zahlreichen neuen Felder und Validierungsregeln reibungslos implementieren zu können.

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