Mit dem am 3. Oktober 2024 veröffentlichten Konsultationspapier hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) einen umfassenden Überarbeitungsentwurf zu den technischen Regulierungsstandards (RTS) 22 und 24 unter MiFIR vorgelegt. Im Zentrum stehen neue Anforderungen an die Meldung von Transaktionsdaten (Art. 26) und die Pflege von Orderbuchdaten (Art. 25).
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte für Transaktionsmeldungen zusammen – von den Fristen über die grundlegenden Neuerungen bis hin zu den konkreten Feldänderungen.
Kunden des MiFIR 26 Meldetools erhalten eine angepasste Version, sobald die Änderungen final veröffentlicht sind. Zusätzlich bietet vv.de Unterstützung bei der Integration und dem Verständnis der neuen Regelungen.
Die Konsultation endete offiziell am 17. Januar 2025. Die ESMA hatte geplant, bis Ende des ersten Quartals 2025 Feedback zu liefern, doch Stand 8. Mai 2025 steht eine abschließende Stellungnahme noch aus. Anschließend wird das Papier an die Europäische Kommission weitergereicht. Damit ist – selbst bei zügigem Fortgang – mit einer Umsetzung in der Praxis wohl frühestens ab 2026 zu rechnen.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung der Meldepflicht auf Derivate, die nicht TOTV sind.
Zugleich wird die bisherige Pflicht zur eigenständigen Meldung von Transaktionen gegen die eigenen Bücher (DEAL) aufgeweicht: Wertpapierfirmen müssen Meldungen künftig nicht mehr einreichen, sofern die Voraussetzungen für die „transmission of order“ erfüllt sind.
In Aussicht gestellt wird auch eine Änderungen des Melde-Dateiformat: XML weicht JSON, was flexiblere Datenaustausch- und Validierungsmöglichkeiten schafft.
Um Transparenz und Rückverfolgbarkeit weiter zu erhöhen, kommen mehrere neue Felder hinzu:
Eine Reihe alter Felder erfährt Änderungen in Validierung, Aufsplittung oder Namensgebung:
Überflüssig geworden ist das Feld 63 (Short selling indicator).
Kurzum: Da Art. 26(3) MiFIR keine separate Kennzeichnung von Leerverkäufen verlangt und dieses Detail bereits in der bestehenden Anlage erfasst wird, entfällt es künftig.
Bis zur finalen Verabschiedung dürfte sich im Detail noch einiges ändern – doch die Richtung ist klar: Mehr Transparenz, präzisere Datenstrukturen und ein moderneres Format sollen das Transaktionsreporting unter MiFIR zukunftsfähig machen.
Institutionen sollten sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um die zahlreichen neuen Felder und Validierungsregeln reibungslos implementieren zu können.