Neben Unterstützung bei der Nutzung unseres Tools, bieten wir weitere Dienstleistungen im Bereich der Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR:
Sie müssen nur sehr selten eine Transaktionsmeldung durchführen und die Anschaffung unseres Tools lohnt sich daher nicht für Sie?
Dann können wir Ihnen die Konvertierung einer vollständig ausgefüllten Transaktionsmeldung in das XML-Zielformat anbieten. Sie erhalten von uns auch direkt die komprimierte Datei, die Sie dann einfach im MVP-Portal der BaFin hochladen können.
Die von Ihnen erhaltene Datei wird bei diesem Vorgang auch noch Plausibilitätschecks unterzogen, um einfache Fehler zu finden. Für die korrekte Ausfüllung der Felder bleiben Sie allerdings weiterhin verantwortlich.
Das Ganze gibt es als Pauschalangebot, welches pro Meldungskonvertierung abgerechnet wird.
Kontaktieren Sie uns gerne, falls wir Ihnen hierbei helfen können:
Das vv.de Meldesystem zur Transaktionsmeldung nach MiFir26 bietet drei Hauptleistungen
Zur Integration in vorhandene IT-Umgebungen gibt es zwei Möglichkeiten:
In der typischen Umgebung eines Finanzinstituts ist die klassische Installation mit Aufruf aus einem Batch-Prozess heraus die einfachste Möglichkeit zur Automatisierung. Diesen Weg sind schon mehrere Kunden erfolgreich gegangen und bilden damit den Meldeprozess vollständig ab. Die Möglichkeit zum parametrisierten Aufruf mit Datenübergabe ist Teil des Standards und steht allen Kunden offen, die das MiFIR-Meldetool gekauft haben.
Für Softwareentwickler, die ein bestehendes System um die Funktionalität der Transaktionsmeldung erweitern möchten, bietet sich eine Quellcode-Integration an. Dadurch wird die Transaktionsmeldung sehr viel schneller in einer bestehenden Software realisiert, als mit einer kompletten eigenen Neuentwicklung. Außerdem fließt während der Kooperation mit unseren Entwicklern die Erfahrung aus vielen Jahren Meldepraxis ein. Die laufende Pflege und Weiterentwicklung des Meldetools, beispielsweise bei regulatorischen Änderungen (wie kürzlich bei der Erweiterung der Plausibilitätsregeln der ESMA), gilt auch für Quellcode-Kunden. Wir liefern in dem Fall die zugehörigen Funktionen ergänzt im Quelltext aus.
Der Zugriff auf den Quellcode ist nicht Teil des Standards und erfordert eine separate Quellcode-Lizenz. Da grundsätzlich immer ein Kooperation bei der Einbettung in das bestehende System
nötig ist, bieten wir auch entsprechende Projektarbeiten mit an.