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Fondsgebühren: BaFin-Antrag bis Dezember

Beim Genehmigungsverfahren Ihrer Kostenklauseln helfen wir mit Standards.

 

Durch das OGAW IV Umsetzungsgesetz besteht seit dem 01. Juli 2011 eine Genehmigungspflicht der Kostenregelungen von inländischen Publikumsfonds durch die Bundesaufsicht BaFin.

 

Bis zum 01. Juli 2013 müssen die Kostenklauseln genehmigt sein. Betroffen sind eine vierstellige Anzahl von Publikumsfonds. Die Einreichungsfrist bei der BaFin endet am 31.Dezember 2012. Im Zuge des erwarteten Antragvolumens wurde die Genehmigungsfrist §43,Abs.2 InvG von vier auf acht Wochen verdoppelt. Durch die Verwendung von Musterkostenklauseln soll das Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

 

Die Intention der Bundesaufsicht geht in die richtige Richtung. Die Einteilung der Musterkostenklauseln in zwei Modelle der Erfolgsbeteiligung ist jedoch zu stark vereinfacht. Wichtige Parameter und Definitionen werden nicht erwähnt. Aus Sicht der Branche wird damit weder die angestrebte Transparenz noch eine Vergleichbarkeit erreicht. Die Akzeptanz ist gering und die Umsetzung mühsam.

 

Aber es gibt gute Nachrichten. Da alle deutschen Publikumsfonds betroffen sind, stehen bei allen entsprechenden Instituten die gleichen Arbeiten an. Die vv.de Finanzdatensysteme GmbH hat deshalb den Umstellungsprozess in standardisierte Komponenten zerlegt und bietet die nötigen Schritte als Dienstleistung an.

 

Einfach gesagt, wir machen Ihre erfolgsabhängigen Vergütungen transparent und zeigen Interpretationsspielräume auf. 

Gemeinsam mit Ihnen schließen wir diese Spielräume und schaffen so Transparenz für Anleger, Geschäftspartner und Aufsicht. 

 

Interessierten Gesellschaften bieten wir einen kostenlosen und unverbindlichen Erstbesuch an, in dem wir unser Verfahren vorstellen und die Umsetzung im konkreten Fall beleuchten. Sprechen Sie uns an.

 

Weitere Informationen:

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