Mit Inkrafttreten der MiFIR am 03.01.2018 unterliegen Wertpapierfirmen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, der Meldepflicht an die zuständige Finanzmarktaufsicht von Transaktionen gemäß Artikel 26. Wird diese Meldung nicht durch die depotführende Stelle oder einen beauftragten ARMs (Approved Reporting Mechanism) vorgenommen, so muss diese die Wertpapierfirma selbst vornehmen.
“Auf uns kommen fast täglich Vermögensverwalter oder Asset-Manager zu, für die die Bafin eine rückwirkende Meldung von Transaktionen für 2018 anfordert. Dies betrifft sowohl Transaktionen von Kunden im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung als auch Eigengeschäfte der Institute”, berichtet Thomas Gotta, Geschäftsführer der vv.de Finanzdatensysteme GmbH.
Die rückwirkende Meldung von Geschäften stellt depotführende Institute und ARMs oftmals vor große Schwierigkeiten. In diesen Fällen muss das meldepflichtige Institut den Weg der Eigenmeldung gehen. Die vv.de Finanzdatensysteme GmbH bietet nun Pauschalpakete zur Unterstützung der Befüllung und Erstellung der Meldedatei im Rahmen einer Dienstleistung. Die Übertragung erfolgt durch den Vermögensverwalter als Direktmelder , der auch die Verantwortung für den Inhalt trägt.
“Mit unserer Software, dem “Mifir 26 Meldetool der vv.de”, melden Fondsgesellschaften, Vermögensverwalter und sonstige Marktteilnehmer seit dem ersten Tag der Gültigkeit der MiFIR. Wir können daher auf ein breites Erfahrungsspektrum für diverse Transaktionen und Assetklassen zurückgreifen, die dem Kunden eine schnelle Erledigung dieser ungeliebten Meldepflicht gewährleistet. Dabei braucht unser Kunde die Software nicht erwerben. Wir erstellen die Meldedatei im Zielformat als Dienstleistung”, führt Thomas Gotta weiter aus.
Meldungen an das Testportal der Bafin sind über den kostenlosen Webservice auf https://wpwiki.de/mifir26 möglich. Eine Vorlage mit Beispielen von unterschiedlichen Assetklassen steht zum Download zur Verfügung. Interessierte Institute erhalten weitere Information über die angebotene Dienstleistung über die Homepage der vv.de Finanzdatensysteme GmbH: https://www.vv.de/meldewesen/