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vv.de unterwegs: Kay-Ole Behrmann auf der BafinTech am 11.09.2019 in Bonn

Am 11.9.2019 hat die BaFin ausgewählte Teilnehmer zur BaFin-Tech 2019 in den alten Bonner Bundestag am Rhein geladen. Auch die Mitarbeiter der Finanzaufsicht stellen nämlich fest, dass ein intensiver Dialog mit anderen Playern der Branche nötig ist, um bei aktuellen Entwicklungen am Ball zu bleiben und die Lage richtig zu beurteilen. So wurde hochkarätiges Fachpersonal aus Banken und Verbänden, von Fintechs und Börsen, aus dem Finanzministerium und den Referaten der Bafin in den alten Plenarsaal gebeten, um sich über den Stand der Branche auszutauschen.

 

Für die vv.de Finanzdatensysteme GmbH war Kay-Ole Behrmann vor Ort, um Erfahrungen aus dem RegTech-Geschäft auszutauschen und neue Entwicklungen kennenzulernen.

Themen gibt es wahrlich genug, der Schwerpunkt lag aber eindeutig auf Krypto-Tokens. Nicht beschränkt auf das Thema Bitcoins, sondern darüber hinaus zu kryptografischer Sicherheit, Krypto-Handelsplätzen, Tokenisierung von Verträgen und Transaktionen und nicht zuletzt den Risiken und neuen Möglichkeiten für kriminelle Ideen. 

 

Die BaFin hat eine glasklare Haltung zu Währungen und ausdrücklich auch zu Kryptowährungen: Nur der Staat soll Währungen herausgeben. Wie Präsident Felix Hufeld selbst erläuterte, gab es vor Jahrhunderten zwar privat emittierte Währungen, zu Zeiten als einzelne Fürsten eigene Münzen prägen konnten. Die „moderne Errungenschaft des staatlichen Monopols“ zur Geldausgabe möchte Herr Hufeld aber nicht preisgeben. Allerdings ist unklar, wie ein Konzept zur Regulierung aussehen kann und welches Regelwerk der Gesetzgeber dafür schaffen muss. Selbst die Referenten im Finanzministerium, die an den ersten Entwürfen arbeiten, haben noch mehr Fragen als Antworten. 

 

Konsens besteht darin, dass es eine neue Erlaubnispflicht für das Krypto-Verwahrgeschäft geben wird. Das KWG wird entsprechend um einen neuen Tatbestand erweitert. Vertreter der Finanzbranche kritisieren, dass diese neue Finanzdienstleistung nach dem neuen Gesetz nur alleine erbracht werden darf, d.h. es dürfen sonst keine weiteren Geschäfte getätigt werden. Das verwehrt allen derzeit aktiven Instituten die Aufnahme dieses Geschäfts. Ein Jurist der BaFin erläuterte, dass damit das Risiko begrenzt werden soll, bei einem erfolgreichen Hacker-Angriff auch andere Geschäftsbereiche zu gefährden. Die enttäuschten etablierten Institute tröstete er mit der Aussage „wir fangen halt mal klein an, später kann ja mehr kommen…“.

 

Die BaFin hat sich mit dieser Veranstaltung viel Mühe gegeben und ihr Ziel erreicht, sich mit den Playern der Branche auszutauschen. Wer im operativen Geschäft mit der BaFin zu tun hat und den Umgang mit der Aufsicht kennt, weiß aber auch, dass derartige Veranstaltungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Um mit der Entwicklung Schritt zu halten bedarf es dauerhafter Anstrengungen. Und um Fehlentwicklungen vorzubeugen, braucht man Einblick in die vorderste Front der aktuellen Entwicklung.

 

Quellen:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/190911_bafin-tech_2019.html

 

 

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_190911_BaFinTech_Eroeffnungsrede_P.html

 

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