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Erfolgreicher GO-Live des vv.de MVP-Konnektor zur ProspektVerordnung

Im Digitalisierungsprojekt einer Landesbank wurde die Phase der Einführung des vv.de MVP-Konnektor mit dem Go-Live der Produktivmeldung an das Bafin MVP-Portal erfolgreich abgeschlossen.

 

Die betroffene Landesbank ist auf eine automatisierte Übertragung der Meldungen gemäß Art. 8 Abs. 5 ProspektVO angewiesen. Zum 21.07.2020 wird die Frist für Emittenten von Finanzprodukten zur Hinterlegung von endgültigen Angebotsbedingungen nach §6 Abs. 3 Satz 3 WpPG enden. Die „in time and budget“ erfolgte Implementierung des vv.de MVP Konnektors ermöglicht die Meldung von mehreren hundert Änderungen und Neufassungen pro Tag. „Die manuelle Bearbeitung der Vorgänge wäre durch unser Team im Backoffice nicht zu stemmen gewesen. Der Handel hat uns daher die Hölle heiß gemacht, einen digitalen Workflow rechtzeitig bereitzustellen“, wird der Leiter Backoffice zitiert. 

 

Der vv.de MVP Konnektor validiert im ersten Schritt die zu meldenden Änderungen, damit vorhandene Inkonsistenzen vor der Übertragung an die Bafin durch den Fachbereich korrigiert werden können. Im Falle einer korrekten Meldung wird diese an die Bafin übertragen und die Übertragung dokumentiert sowie archiviert. Sobald die Validierung durch die Finanzaufsicht abgeschlossen ist, wird das Ergebnis der Prüfung abgeholt und dem Fachbereich bereitgestellt.

 

„Die Übertragung an das MVP Portal ist auch manuell möglich. Sobald jedoch eine größere Anzahl von Meldungen durchzuführen ist, empfiehlt sich die Digitalisierung des Prozesses zur Entlastung der personellen Ressourcen sowie zur Gewährleistung der Qualität und Transparenz“, erläutert der Geschäftsführer der vv.de Finanzdatensysteme GmbH Thomas Gotta. 

 

Basis der Meldelösung bildet der Programmkern, der seit der Einführung der Mifid in 2018 die Meldung von Transaktionsdaten nach Artikel 26 Mifir von Finanzdienstleistern zur Meldung an die Aufsicht in Deutschland und Liechtenstein gewährleistet.

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