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vv.de entwickelt Toolset zur Direktmeldung gemäß Artikel 26 MiFIR

Mit Inkrafttreten der MiFIR am 03.01.2018 melden Wertpapierfirmen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, gemäß Artikel 26 Absatz 1 der zuständigen Behörde die vollständigen und zutreffenden Einzelheiten dieser Geschäfte.

 

Diese Meldung kann in der Regel durch die depotführende Stelle übernommen werden, sofern diese selbst unter die regulatorische Meldepflicht fällt und die erforderlichen Prozesse implementiert hat. Für die Meldung bedienen sich die Institute ARMs (Approved Reporting Mechanism). Dabei handelt es sich um Firmen, die bei der Aufsicht als Meldeplattform akzeptiert und registriert sind. 

Diese ARMs können sich die Wertpapierfirmen ebenso bedienen, wenn sie Transaktionen in nicht regulierten Ländern (Schweiz, Großbritannien, …) diskretionär für Ihre Kunden durchführen. Auch depotführende Institute in nicht EU Ländern können die Transaktionen EU-Bürgern über diesen Weg an die Aufsicht melden. Da diese Institute nicht selbst unter die Meldepflicht fallen, ist das technische und fachliche Setup und die notwendige Anbindung an einen ARM oftmals nicht gegeben.

 

Als Alternative zur Meldung über einen ARM bietet die Aufsicht den Weg der Direktmeldung durch die Wertpapierfirma selbst. Dies kann über einen Dateiupload über das MVP Portal der BAFIN oder einen automatisierten Webservice (SOAP Interface) geschehen.

 

Als technischer Dienstleister für die Vermögensverwaltungsindustrie entwickelt die vv.de Finanzdatensysteme GmbH ein Toolset, welches die Direktmeldung an die BAFIN durch regulierte Wertpapierfirmen ermöglicht.  Ein erster Prototyp ist für November 2017 geplant.

 

Depotführende Institute aus nicht EU Ländern sowie Wertpapierfirmen, welche bei diesen Instituten für EU Kunden Transaktionen durchführen, können schon jetzt für eine frühzeitige Abstimmung mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen. 

 

05.10.2017 Thomas Gotta , Geschäftsführer vv.de

 

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