Seit dem 1. Januar 2016 gelten für Versicherungen aufgrund der Solvency-II-Richtlinie neue Eigenkapitalanforderungen. Die Solvency-II-Richtlinie legt unter anderem neue Anforderungen für ein quantitatives Meldewesen an die Aufsicht fest. Versicherungsunternehmen gehören zu den größten institutionellen Anlegergruppen in Investmentfonds, so dass die Neuregelungen des Versicherungsaufsichtsrechts auch die Investmentwirtschaft betreffen.
Mit der regelmäßigen Übermittlung der Fondsportfoliodaten an die nationalen Aufsichten werden die rechtliche Anforderungen der Solvency-II-Berichterstattung zu den Fondsbestandteilen (Look-Through) erfüllt. Investiert eine Versicherung in Investmentfonds von Dritten, so erwartet die Versicherung von der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft die Fondsbestandteile regelmäßig im TPT4.0 Format an die Versicherung zu liefern. Kann die Verwaltungsgesellschaft dieser Lieferung nicht nachkommen, so wird die Versicherung, um den eigenen Aufwand zu minimieren, von Investitionen in diese Fonds absehen.
Leistungsmerkmale:
Der Prototyp kann über einen Webservice unter https://wpwiki.de/tpt4x0 getestet werden. Das Importformat ist frei konfigurierbar. Für die Arbeit mit dem Prototyp nutzen wir den Datenextrakt "AssetList" einer Kernbankensoftware. Die Mapping Datei erhalten Sie auf Nachfrage gerne von uns.